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Grundstücksvermessung
Verschmelzung/Vereinigung Zwei oder mehrere Flurstücke können zu einem zusammengefasst werden, z.B. um die Übersichtlichkeit des Katasters oder der Eigentumsverhältnisse für den Grundstückseigentümer zu wahren. Dieser Vorgang wird im Grundbuch als Vereinigung bezeichnet, im Kataster spricht man von Verschmelzung. Sofern die Verschmelzung/Vereinigung im Rahmen einer Katastervermessung durchgeführt wird, löst die katastertechnische Verschmelzung eine grundbuchliche Vereinigung der entsprechenden Flurstücke aus. Die Flurstücke können aber auch direkt im Grundbuch zusammengeschrieben und daraufhin die buchungstechnischen Zusammenführungen im Liegenschaftskataster durchgeführt werden. Örtliche Vermessungsarbeiten sind dann in der Regel nicht notwendig, Voraussetzung ist hier die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Grundbuchamt (Katasterbereich), welche nachweist, dass (1.) alle Flurstücke örtlich zusammenhängen (direkt aneinander grenzen), (2.) den gleichen Eigentümern gehören und (3.) gleichmäßig oder gar nicht belastet sind. |
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