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Grundstücksvermessung
Grenzwiederherstellung In der ehemaligen DDR, zu der die Landesfläche Thüringens einst gehörte, unterlag das private Grundeigentum keinem besonderen Schutz. Es sollte langfristig sogar vollständig aufgehoben werden, weshalb im Lauf der Jahre viele bestehende Grenzzeichen ersatzlos entfernt wurden. Dies führt im heutigen Thüringen, wie auch in den anderen neuen Bundesländern, häufig zu unklaren Eigentumsverhältnissen und im Konfliktfall zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Diese können durch ein förmliches Grenzwiederherstellungsverfahren mit der Übertragung der im Katasternachweis (Liegenschaftskarte, Vermessungsrisse) festgehaltenen Grenzen in die Örtlichkeit beigelegt werden. Dabei werden noch vorhandene Grenzzeichen auf ihre Richtigkeit überprüft und fehlende bzw. unrichtige Grenzzeichen neu berechnet und auf Wunsch des Auftraggebers abgemarkt.. Das Ergebnis der Grenzwiederherstellung ist die Grenzniederschrift, ein Verwaltungsakt, welcher nach einer Widerspruchsfrist unmittelbaren Rechtsschutz für die Eigentümer entfaltet. |
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