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Grundstücksvermessung
Zerlegung Der grundbuchlichen Teilung (Auftrennung, Untergliederung) eines Grundstückes geht die entsprechende katastertechnische Zerlegung des zugehörigen Flurstücks voraus. Im Liegenschaftskataster werden örtlich und buchungstechnisch neue Flurstücke gebildet, welche dann in das Grundbuch übernommen werden. Ziel der Zerlegung/Teilung eines Flur-/Grundstückes kann die geplante Veräußerung, Bebauung, Beleihung oder ähnliches des abzutrennenden Grundstückteils sein. Unter Umständen ist vor der Teilung eine Teilungsgenehmigung (Negativzeugnis) nach der Thüringer Bauordnung (ThürBO, § 8) durch die zuständige Gemeindeverwaltung zu erteilen, z.B. in Streitfällen zwischen Nachbarn oder in Gebieten mit einem Bebauungsplan. Sie kann auch bei der Vermessungsstelle beantragt werden (Regelfall), welche den Teilungsantrag beglaubigt und zur Entscheidung an die Gemeinde weiterleitet. Mit der Reform der Thüringer Bauordnung (ThürBO) im Jahr 2004 ist die förmliche Erteilung der Genehmigung aber zur Ausnahme geworden. Im Normalfall kann auf sie verzichtet werden, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Die Teilungsgenehmigung nach BauGB (Bauplanungsrecht) wird für den Regelfall ebenfalls nicht mehr benötigt.
Die wichtigsten Arbeitsschritte
* zuständiger Katasterbereich (ehemals Katasteramt) des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation |
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