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Grundstücksvermessung
(auch: Grenz- oder Katastervermessungen) Aufgabe des amtlichen Vermessungswesens ist es, die Flurstücke (Grundstücke) und Gebäude des Landes Thüringen zu erfassen und nachzuweisen und damit das Eigentum an Grund und Boden im Sinne der Grundbuchordnung (§2 Absatz 2 GBO) zu sichern.
Alle Vermessungen, welche der Erstellung und Fortführung der Grundstücksnachweise (Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte) dienen, haben hoheitlichen Charakter und dürfen deshalb nur von staatlichen Institutionen oder öffentlich beliehenen Privatunternehmen, also Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI), durchgeführt werden.
Die Abrechnung der im Weiteren aufgeführten hoheitlichen Leistungen erfolgt nach der vom Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr vorgegebenen Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm), an die alle Ämter und ÖBVI gebunden sind. Hier sind den Leistungen bestimmte Wert- und Zeitgebühren zugewiesen.
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