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Amtliche Auszüge
Sie erhalten bei uns alle Arten von Auszügen aus den Nachweisen des Liegenschafts-katasters. Die wichtigsten sind: Sie könnnen diese Dokumente ONLINE bestellen. Aus Datenschutzgründen müssen Sie allerdings ein glaubhaftes Interesse an dem jeweiligen Auzug darlegen (bitte im Feld "weitere Angaben"). Sie erhalten den Auszug dann je nach Wunsch per Post oder digital mittels E-Mail zugesandt.
Beglaubigungen Der ÖbVI ist berechtigt, öffentliche Beglaubigungen in Grundstücksfragen vorzunehmen.
Von vielen Bauordnungsämtern wird von Ihnen als Bauherr ein Beglaubigter Lageplan (Lageplan zum Bauantrag, Amtlicher Lageplan) des Grundstücks mit dem zu errichtenden Gebäude gefordert.
Der 2. wichtige Anwendungsbereich ist die Beglaubigung Ihres Willens in Grundstücksdokumenten, vor allem im Antrag auf Vereinigung von Grundstücken.
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