Vermessungsstelle
Dipl.-Ing. (TU) André Wiedemann

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)
vereidigt und zugelassen im
Freistaat Thüringen
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Grundstücksvermessung / Liegenschaftsvermessung

 

Verschmelzung/Vereinigung

Verschmelzung/Vereinigung

Zwei oder mehrere Flurstücke können zu einem zusammengefasst werden, z.B. um die Übersichtlichkeit des Katasters oder der Eigentumsverhältnisse für den Grundstückseigentümer zu wahren. Dieser Vorgang wird im Grundbuch als Vereinigung bezeichnet, im Kataster spricht man von Verschmelzung.

 

Sofern die Verschmelzung/Vereinigung im Rahmen einer Katastervermessung durchgeführt wird, löst die katastertechnische Verschmelzung eine grundbuchliche Vereinigung der entsprechenden Flurstücke aus. Die Flurstücke können aber auch direkt im Grundbuch zusammengeschrieben und daraufhin die buchungstechnischen Zusammenführungen im Liegenschaftskataster durchgeführt werden. Örtliche Vermessungsarbeiten sind dann in der Regel nicht notwendig,
Ziel der Verschmelzung/Vereinigung von Flur-/Grundstücken kann die Vereinheitlichung des Grundbesitzes sowie der Beleihungen oder ein ähnlicher Vereinfachungsgrund sein.

 

Voraussetzung ist hier die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Grundbuchamt (Katasterbereich), welche nachweist, dass (1.) alle Flurstücke örtlich zusammenhängen (direkt aneinander grenzen), (2.) den gleichen Eigentümern gehören und (3.) gleichmäßig oder gar nicht belastet sind.

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