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Bodenordnung / Flurneuordnung
Unter dem Begriff Bodenordnung werden alle Maßnahmen zusammengefasst, welche die bestehenden Grundstücksstrukturen zu großen Teilen völlig neu ordnen. Im innerörtlichen Bereich erfolgt dies als (Bauland-) Umlegung oder Vereinfachte Umlegung nach den Maßgaben des Baugesetzbuches (BauGB). Auch städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen können mit Bodenordnungen verbunden sein. Die Gemeinde führt diese Maßnahmen eigenverantwortlich durch.
Eine Neuordnung der Feldlage kann als so genannte Flurneuordnung oder Flurbereinigung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) oder in den neuen Bundesländern dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) durchgeführt werden. Hier liegt die Verfahrenshoheit bei den Ländern, genauer bei den staatlichen Flurbereinigungsbehörden. Weiterhin können Spezialgesetze eine ländliche Bodenordnungsmaßnahme vorsehen, was allerdings seltene Ausnahme ist.
Wichtigste Aufgabe des ÖBVI bei der Durchführung dieser Verfahren ist deren vermessungstechnische Begleitung und Umsetzung. Im Wesentlichen umfasst dies die Erfassung des alten Bestandes und die Übertragung der neuen Planung, also der entstehenden öffentlichen und privaten Grundstücke, in die Örtlichkeit. Auf Grund seiner Ausbildungskenntnisse und Erfahrungen ist er außerdem befähigt, unterstützende Planungsleistungen zu erbringen.
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