Vermessungsstelle
Dipl.-Ing. (TU) André Wiedemann

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)
vereidigt und zugelassen im
Freistaat Thüringen
Mitglied im DVW, VDV, BDVI
ÖbVI seit 2017/1995
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Grundstücksvermessung / Liegenschaftsvermessung

 

Zerlegung/Teilung

Zerlegung

Der grundbuchlichen Teilung (Auftrennung, Untergliederung) eines Grundstückes geht die entsprechende katastertechnische Zerlegung des zugehörigen Flurstücks voraus. Im Liegenschaftskataster werden örtlich und buchungstechnisch neue Flurstücke gebildet, welche dann in das Grundbuch übernommen werden.

Ziel der Zerlegung/Teilung eines Flur-/Grundstückes kann die geplante Veräußerung, Bebauung, Beleihung oder ähnliches des abzutrennenden Grundstückteils sein.

Unter Umständen ist vor der Teilung eine Teilungsgenehmigung (Negativzeugnis) nach der Thüringer Bauordnung (ThürBO, § 8) durch die zuständige Gemeindeverwaltung zu erteilen, z.B. in Streitfällen zwischen Nachbarn oder in Gebieten mit einem Bebauungsplan. Sie kann auch bei der Vermessungsstelle beantragt werden (Regelfall), welche den Teilungsantrag beglaubigt und zur Entscheidung an die Gemeinde weiterleitet. Mit der Reform der Thüringer Bauordnung (ThürBO) im Jahr 2004 ist die förmliche Erteilung der Genehmigung aber zur Ausnahme geworden. Im Normalfall kann auf sie verzichtet werden, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Die Teilungsgenehmigung nach BauGB (Bauplanungsrecht) wird für den Regelfall ebenfalls nicht mehr benötigt.

 

Die wichtigsten Arbeitsschritte

 
Kunde
ÖbVI

Katasterbereich*

Grundbuchamt

1)
Beantragen der Zerlegungs- vermessung beim ÖBVI

2)
evtl. Antrag auf Genehmigung der Teilung, z.B in B-Plan-Gebieten

 

  • Aufbereitung der Vermes- sungsauftrages im Innendienst
  • Durchführung der örtlichen Arbeiten
    (Überprüfung und Erneuerung alter Grenzzeichen und Herstellung der neuen Grenze)
  • Rechnerische und Grafische Auswertung der Messdaten
  • falls nötig weitere Messungen, Fertigstellung der Vermessung
  • Antrag auf Übernahme in die Katasternachweise beim Katasterbereich*
  • Kontrolle der Messung, gegebenenfalls Nachforderungen
  • Übernahme in das Liegen-schaftskataster und Erstellung des Fortführungsnachweises (FN)
  • Antrag auf Übernahme in das Grundbuch beim Grundbuchamt
  • Prüfen der Vorausset- zungen und Ergebnisse, dann Über- nahme in das Grundbuch

* zuständiger Katasterbereich (ehemals Katasteramt) des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation

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