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Grundstücksvermessung
Grenzanzeige Das Verfahren der Grenzanzeige ähnelt einer Grenzwiederherstellung, kann im tatsächlichen Ergebnis sogar gleich sein. Der Grundstückseigentümer erhält Kenntnis über die maßgebliche Lage seiner Grenzen. Im Unterschied zur Grenzwiederherstellung sind hiermit aber keinerlei Rechtsakte und daran anknüpfende Rechtsschutzbedürfnisse verbunden. Das bedeutet, der Eigentümer kann sich nicht auf die gesetzliche Richtigkeit der Grenzpunkte (Rechtmäßigkeit der im Kataster eingetragenen Grenze) berufen sondern nur auf die richtige Übertragung aus dem Nachweis in die Örtlichkeit. Die Kosten einer Grenzanzeige sind im Vergleich zur Grenzwiederherstellung geringer, da die Kosten für das Verwaltungsverfahren "Grenzniederschrift" entfallen und in der Regel ein geringerer Aufwand bei der Berechnung der unbekannten Grenzpunkte betrieben wird. Anwendungsfälle sind zum Beispiel Absichten zur Errichtung leichter Einfriedungen (Zäune) und Baumanpflanzungen an der Grundstücksgrenze oder ungefähre Grenzkenntnis zur Bodenbearbeitung bei landwirtschaftlichen Grundstücken (Pflügen, Säen,...). |
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