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Grundstücksvermessung
Schlussvermesssungen (Vermessung lang gestreckter Anlagen) Beim Bau oder der Verbreiterung lang gestreckter Anlagen (Straßen, Wege, Eisenbahnstrecken, Fließgewässer, ...) werden auf Grund der Durchschneidung vieler kleiner Grundstücke entlang des Trassenverlaufs umfassende Veränderungen der Eigentumsstruktur notwendig. Sofern die einzelnen Flustücke nicht durch eine Bodenordnungsmaßnahme (z.B. Flurbereinigung) vollständig neu zugeschnitten und in ihrer Form angepasst werden, ist für jedes Grundstück eine neue Grenze entlang des entstehenden Trassengrundstücks zu ziehen. Zur Vereinfachung dieser Vermessungsarbeiten wird zunächst die Anlage errichtet und nach deren Fertigstellung die Struktur für aller betroffenen Grundstücke in einem Zug angepasst. Dieser Vorgang wird als Schlussvermessung bezeichnet und ist auf Grund der großen Arbeitsmenge zeitintensiv, wobei die Umsetzung der erwähnten Bodenordungsmaßnahmen ein Vielfaches der Zeit benötigen würde. |
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