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Grundstücksvermessung
Gebäudeeinmesssung (Einmessung neu erichteter Bauwerke)
Es besteht ein hohes gesellschaftliches Interesse an der Aktualität des Liegenschaftskatasters, da es für viele Verwaltungsbereiche, Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen als Planungsgrundlage dient. Deshalb besteht die Möglichkeit, alle wesentlichen Veränderungen am Grundstück, insbesondere dem Gebäudebestand, durch einen ÖbVI einmessen in die Daten des Liegenschaftskatasters übernehmen zu lassen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht seit dem Jahr 2012 nicht mehr.
Oft verlangen Banken, die Kapital für die Gebäudeerrichtung vergeben haben, oder öffentliche Institutionen eine solche Einmessung des Gebäudebestandes. Dabei wird das Gebäude hochgenau in Bezug zu den Grundstücksgrenzen erfasst und als amtlich anerkannt und für jedermann nachweisbar in die Flurkarte eingetragen.
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