Vermessungsstelle
Dipl.-Ing. (TU) André Wiedemann

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)
vereidigt und zugelassen im
Freistaat Thüringen
Mitglied im DVW, VDV, BDVI
ÖbVI seit 2017/1995
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ÖbVI

 

Was ist ein ÖbVI?

Vermessungen zur Bestimmung oder Veränderung von Grundstücks-grenzen (Katastergrenzen) haben unmittelbare Auswirkungen auf die eigentumsrechtliche Situation. Ihre Durchführung war deshalb prinzipiell staatlichen Institutionen (ehemals: Katasterämter, heute: Katasterzweigstellen) vorbehalten. Zur Entlastung der Staatsverwaltung und zur Verminderung der Staatsausgaben wurde bereits zu Anfang des 20. Jahrhunderts das staatsähnliche Institut des "Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs" (ÖBVI) als "Organ des öffentlichen Vermessungswesens" geschaffen. Der ÖBVI ist beliehener Privatunternehmer und nimmt staatliche Aufgaben als mittelbare Staatsverwaltung wahr. Er ist Freiberufler und hat unparteiisch die Interessen der Grundstückseigentümer zu wahren. Vermessung

 

 

Gesetzliche Grundlagen/Vorgaben an das Berufsbild

Der ÖBVI hat bei seiner Arbeit im Wesentlichen die Vorgaben des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) zu wahren. Außerdem sind verschiedene Verwaltungsvorschriften (z.B. das Verwaltungsverfahrensgesetz) zu beachten. Die rechtliche Stellung des ÖBVI, insbesondere die Ernennung und Abberufung, regelt das Thüringer Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ThürGÖbVI). Hier ist das Eigenschaftsprofil, welches ein ÖBVI erfüllen muss, festgehalten:

  • Abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium in der Fachrichtung Vermessungswesen

  • Absolvierung der Referendarzeit mit 2. Staatsprüfung (Assessor),
    alternativ der Anwärterzeit (Inspektor)

  • Berufserfahrung

  • persönliche Eignung

 

Die Vergütungshöhe für die erbrachten hoheitlichen Leistungen ist in der Kostenordnung (ThürVwKostOVerm) verbindlich für alle ÖBVI vorgeschrieben.

 

 

Aufgabenbereiche

Durch die sehr gute Qualifikation sowohl im fachlichen als auch im verwaltungstech-nischen und rechtlichen Bereich ist der ÖBVI befähigt, ein umfassendes Grundstücks-management mit allen Teilaufgaben durchzuführen. Die hohen Qualitätsansprüche an die abgelieferte Arbeit werden intern durch umfangreiche Prüfungen und automati-sierte Qualitätsmanagementsysteme gewährleistet. Eine zusätzliche fachaufsichtliche Betreuung durch die Oberbehörde (Thüringer Landesamt für Vermessung und Geo- information) sichert diese Qualität noch stärker ab. Auch die zur Bearbeitung der Katastermessungen eingesetzten Angestellten ("Messbefugte") müssen eine bestimmte Qualifikation (abgeschlossenes Studium oder abgeschlossene Berufsausbildung) aufweisen und eine entsprechende Messgenehmigung (Vermessungsbefugnis) erlangen.

 

Neben der hoheitlichen Tätigkeit führt der ÖBVI auch als Ingenieurbüro technische Vermessungsarbeiten (z.B. Vermessungen im Straßen-, Leitungs-, Gebäude- oder Anlagenbau) durch. Weitere wichtige Arbeitsbereiche sind die Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken, der Aufbau und die Laufendhaltung von datenintegrierenden Geo-Informationssysteme (GIS) sowie Planungs- und Beratungsdienstleistungen. Neue Aufgabenfelder ergeben sich durch den zunehmenden Einsatz und den Übergang von der 2D- in die 3D-Welt.

 

 

Video "Karl ist ÖbVI"

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